Unschuldig bis zum Beweis der Schuld
1) Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
2) Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
WEITERE VIDEOS
- 1. Wir alle sind von Geburt an frei und gleich an Würde und Rechten
- 2. Keine Diskriminierung
- 3. Das Recht auf Leben
- 4. Keine Sklaverei
- 5. Keine Folter
- 6. Sie haben Rechte, egal wo Sie sind
- 7. Vor dem Gesetz sind alle gleich
- 8. Das Gesetz schützt Ihre Menschenrechte
- 9. Keine willkürliche Inhaftierung
- 10. Das Recht auf ein faires Verfahren
- 11. Unschuldig bis zum Beweis der Schuld
- 12. Das Recht auf ein Privatleben
- 13. Das Recht, sich frei zu bewegen
- 14. Das Recht, sich einen sicheren Ort zum Leben zu suchen
- 15. Das Recht auf eine Nationalität
- 16. Ehe und Familie
- 17. Das Recht auf Eigentum
- 18. Gedankenfreiheit
- 19. Das Recht, sich frei zu äußern
- 20. Versammlungsfreiheit
- 21. Das Recht auf Demokratie
- 22. Soziale Sicherheit
- 23. Das Recht auf faire Arbeitsbedingungen
- 24. Das Recht auf Freizeit und Spiel
- 25. Essen und Unterkunft für alle
- 26. Das Recht auf Bildung
- 27. Der Schutz von Urheberrechten
- 28. Eine gerechte und freie Welt
- 29. Verantwortung
- 30. Niemand kann Ihnen Ihre Menschenrechte wegnehmen